WAHLORDNUNG
für die Wahl des/der Jugendsprecher:in und deren Stellvetretung der evangelischen Jugend Nürnberg Thomas- und Stephanuskirche
1. Wahlberechtigung und Wählbarkeit
Wahlberechtigt sind alle Jugendlichen und junge Erwachsene, welche den Kirchengemeinden Stephanuskirche, Thomaskirche angehören oder in den Gemeinden ehrenamtlich tätig sind. Die Wahlberechtigten müssen am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben.
Wählbar sind alle ehrenamtlich Mitarbeitenden der evangelischen Jugend Nürnberg Thomas- und Stephanuskirche. Sie müssen zum Wahlzeitpunkt mindestens 14 Jahre alt und sollten evangelisch sein, oder einer anderen Mitgliedskirche der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen (ACK) angehören.
2. Jugendsprecher:in & Wahlzeitpunkte
Es wird ein:e Jugendsprecher:in und Stellevertretung für die Legislaturperiode von 2 Jahren gewählt. Es soll bei der Kandidatenaufstellung darauf geachtet werden, dass eine Ausgewogenheit von Kandidat:innen aus beiden Gemeinden besteht.
Die Wahl der Jugendsprecher:in und deren Stellvertretung kann sowohl über Briefwahl, als auch durch Urnengang geschehen. Der Urnengang findet traditionell im Rahmen des Mitarbeitendenkreis-Sommerfestes der Jugend statt.
Eine Wahl im digitalen Format nach Vorgabe des Bayerischen Jugendrings ist möglich!
3. Unterlagen & Wahlverfahren
Die Unterlagen der Wahl bestehen aus dem Wahlzettel, auf welchem die KandidatInnen nach alphabetischer Reihenfolge geordnet sind. Eine Kurzvorstellung der Kandidat:innen, sowie die Erläuterung zum Wahlverfahren werden auf der Jugendhomepage veröffentlicht.
Gültig sind alle Wahlzettel, die bis zum genannten Briefwahlstichtag eingegangen oder am Mitarbeitendenkreis-Sommerfest abgegeben wurden. Am Sommerfest werden die Briefwahlunterlagen geöffnet, auf Richtigkeit überprüft und ausgewertet.
Werden mehr als 2 Personen auf dem Wahlzettel angekreuzt und/oder benannt ist der Wahlzettel ungültig. Wenn der Wahlzettel unleserlich ist, ist dieser auch ungültig.
Eine Stimmenhäufelung ist nicht zulässig.
Gewählt ist die Person, welche die meisten Stimmen auf sich vereinigen kann. Als Stellvertretung ist die Person gewählt, welche die 2. meisten Stimmen auf sich vereinigt.
Bei Stimmengleichheit entscheidet eine Stichwahl am Urnengangtag.
Wird keine Stellvertretung gewählt, kann der MAK in seiner nächsten Sitzung eine Person nachberufen.
Scheidet ein:e Jugensprecher:in vorzeitig aus dem Lenkungskreis aus, so übernimmt die Stellvertretung diesen Posten. Im MAK wird in der nächsten Sitzung eine Person für die Stellvertretung nachberufen.
4. Organisation & Durchführung der Wahl
Der MAK beauftragt mindestens 2 Monate vor der nächsten Wahl der Jugendsprecher:in mindestens zwei Personen seines Vertrauens mit der Durchführung der Wahl. Diese Personen sind für den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl verantwortlich und sorgen für eine fristgerechte Erledigung aller notwendigen Schritte, vom Wahlaufruf bis zur Auszählung der Stimmen. Auszählung und ggf. Stichwahl erfolgt im Beisein aller vom MAK beauftragten Personen.
5. Bestätigung der Wahlordnung
Diese Wahlordnung in der vorliegenden Form wurde vom Jugendausschuss der evangelischen Jugend Nürnberg Thomas- und Stephanuskirche am 21.03.2023 beschlossen.