SATZUNG
der evangelischen Jugend Nürnberg Thomas- und Stephanuskirche
A. Präambel
1. Das Ziel der Arbeit der evangelischen Gemeindejugend in der Thomas- und Stephanuskirche besteht darin, als mündige und tätige Gemeinde Jesu Christi das Evangelium von Jesus Christus den jungen Menschen in ihrer Lebenswirklichkeit zu bezeugen.
2. Jugendarbeit in ihren verschiedenen Arbeitsformen ist eine unverzichtbare Aufgabe der Kirchengemeinden. Sie bietet, neben Gottesdienst und kirchlicher Bildung, Möglichkeiten der Begegnung der Jugendlichen untereinander und der Zusammenarbeit in und mit den Kirchengemeinden.
3. Der Dienst der ehrenamtlich Tätigen in der Jugendarbeit ist Arbeit in den Gemeinden und von diesen zu begleiten und zu unterstützen.
4. Das Konzept des beschließenden Mitarbeitendenkreises (MAK) zusammen mit dem dazugehörigen Lenkungskreis (LK) ist einem Jugendausschuss (siehe Ordnung der evangelischen Jugend in Bayern II. Abschnitt 1. Evangelische Jugend in der Kirchengemeinde) gleichzusetzen.
Dies soll als ein Schritt zur Demokratisierung der Jugendarbeit in den Gemeinden verstanden werden. Er soll der Entlastung der in dieser Arbeit tätigen hauptberuflichen Mitarbeiter:innen von Einzelentscheidungen dienen.
5. Der MAK und Lenkungskreis ist unbeschadet der Rechte der beiden Kirchenvorstände verantwortlich für die Jugendarbeit in den beiden Gemeinden.
B. Aufgaben des beschließenden Mitarbeitendenkreises (MAK)
1. Der beschließende Mitarbeitendenkreis ist verantwortlich für die Planung und Koordinierung der Jugendarbeit (Gruppen, offene Angebote, Freizeiten usw.) in der Thomas- und Stephanuskirche.
2. Der MAK regelt mit den verantwortlichen Leiterinnen und Leitern der Gruppen Veranstaltungen, Termine und Finanzbedarf. Beim Verleih von Gegenständen der Jugendarbeit ist Rücksprache mit dem MAK oder der/dem MAK-Sprecher:in oder Jugendreferent:in zu halten.
3. Er vertritt die Anliegen und Interessen der Jugend gegenüber den beiden Kirchenvorständen der Gemeinden und der übergemeindlichen Jugendarbeit. Mindestens einmal im Jahr werden alle Beteiligten in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen zu einem MAK eingeladen.
4. Der MAK vertritt die Jugendarbeit der Gemeinden gegenüber dem Dekanatsbezirk Nürnberg und dem/r Dekanatsjugendpfarrer/in. Er weiß sich mitverantwortlich für die evangelische Jugendarbeit in der Region und im Dekanat.
5. Er berät die Kirchenvorstände in personellen Fragen der Jugendarbeit und bei Konfliktfällen in und mit der Jugendarbeit.
C. Aufgaben des Lenkungskreises (LK)
1. Der Lenkungskreis informiert die beiden Kirchenvorstände mindestens einmal jährlich über seine Arbeit.
2. Bei der Bereitstellung und Verwendung der Finanzmittel für die Jugendarbeit wirkt der
Lenkungskreis mit. Gemäß § 40 Abs. 3 der Kirchengemeindeordnung soll der
Lenkungskreis bei Haushaltsberatungen für den Bereich Jugendarbeit in beiden
Kirchenvorständen gehört werden.
3. Der Lenkungskreis verteilt in Absprache mit dem MAK die von den Kirchenvorständen für die Jugendarbeit im ordentlichen Haushalt zur Verfügung gestellten Gelder, sonstigen Mittel und Räume.
Bei einer externen Belegung der Jugendräume ist der Lenkungskreis zu hören.
Der LK beschließt in Absprache mit der jeweiligen Gemeindeleitung und den Kursleiter:innen der Gemeinde über die Belegung der weiteren Räume der Gemeindehäuser durch Jugendgruppen und bei einzelnen Veranstaltungen der Jugend.
4. Es wird in beiden Gemeinden ein Ferienkonto als Unterkonto geführt.
Bei gemeinsamen Aktionen (z.B. Freizeiten, Zeltlager, MAK-Freizeit & Aktionen usw.) werden Überschüsse oder Verluste zu gleichen Teilen zwischen den beiden Kirchengemeinden verrechnet. Davon unberührt bleiben monatliche Mitarbeitendenkreise und jeweilige Gruppen der Jugendarbeit.
D. Zusammensetzung und Geschäftsordnung
1. Dem beschließenden Mitarbeitendenkreis gehören alle ehrenamtlich Mitarbeitenden im Bereich der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (Jugendarbeit) an.
2. Der Lenkungskreis besteht aus Vertreter:innen der beiden Kirchenvorstände sowie aus Jugendvertreter:innen und Hauptberufliche:r.
Die geschäftsführenden Pfarrer:innen werden über die Sitzungen des Lenkungskreises informiert.
3. Dem Lenkungskreis gehören als stimmberechtigte Mitglieder an:
- Jugendsprecher:in
Ein:e gewählte:r Jugendsprecher:in und deren Stellvertretung aus dem MAK der evangelischen Jugend Nürnberg Thomas- und Stephanuskirche.
Sind beide bei einer Lenkungskreissitzung anwesend, teilen sie sich eine Stimme.
Das Wahlverfahren regelt die Wahlordnung.
- Delegierte der Kirchenvorstände
Möglichst ein Mitglied des Kirchenvorstandes der Stephanuskirche
Möglichst ein Mitglied des Kirchenvorstandes der Thomaskirche
- Delegierte:r des Teams der Hauptberuflichen
Ein Mitglied des Teams der Hauptberuflichen der beiden Kirchengemeinden
4. Die Mitglieder des Lenkungskreises können abberufen werden, wenn das sie berufende oder wählende Gremium sich mehrheitlich dafür ausspricht.
5. Alle Entscheidungen des Lenkungskreises müssen einstimmig sein. Ist dies nicht der Fall, so ist der MAK zu hören. Dieser beschließt endgültig über die Sachlage. Der Lenkungskreis gibt sich eine eigene Geschäfts- und Wahlordnung.