Montag, 05 Juni 2023

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Geschäftsordnug des Jugendausschusses

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GESCHÄFTSORDNUNG

 

des Jugendausschusses (JA) der evangelischen Jugend Nürnberg 

Thomas- und Stephanuskirche

 

 1.      Vorsitzende/r & Stellvertretung

 Der JA wählt aus seiner Mitte eine/n Vorsitzende/n und eine/n Stellvertreter/in für die Dauer von zwei Jahren mit einfacher Mehrheit.

 Die Aufgaben der/des Vorsitzenden sind:

-     Aufstellung der Tagesordnung

-     Einberufung und Leitung der Sitzungen

-     Verantwortung für die Anfertigung eines Sitzungsprotokolls

-     Vertretung des Jugendausschusses zwischen den Sitzungen

-     Absage einer Jugendausschusssitzung

 

Die/Der Vorsitzende bzw. deren/dessen Stellvertreter/in beruft den JA ein:

-     wenn nach ihrem/seinem Ermessen anstehende Probleme dies erfordern

-     wenn die einfache Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder dies beantragt

-     und spätestens drei Monate nach der letzten Sitzung.

 

Sie/Er bzw. deren/dessen Stellvertreter/in lädt die Mitglieder mindestens eine Woche vor der Sitzung schriftlich und mit vorläufiger Tagesordnung ein.

 

2.             Vorbereitung der Sitzungen

Die/Der Vorsitzende oder Stellvertreter/in bereitet/n die JA-Sitzungen vor. Es ist möglich, dass diese weitere Mitglieder des Jugendausschusses zu einem Vorbereitungsteam zusammenberufen. Aufgabe ist die Erstellung der Tagesordnung, sowie die inhaltliche Vorbereitung der Sitzungen. Das Vorbereitungsteam trifft sich in der Regel 2-3 Wochen vor der nächsten Sitzung. Wünsche und Anträge für die Tagesordnung sowie das Protokoll der letzten Sitzung sollten der/m Vorsitzenden bis zu diesem Zeitpunkt vorliegen.

 

3.             Sitzungen & Protokoll 

Die Sitzungen des JAs sind in der Regel öffentlich. Sie können durch Mehrheitsbeschluss des JAs für nichtöffentlich erklärt werden. Die Termine der  Sitzungen sind im Mitarbeiterkreis rechtzeitig zu veröffentlichen.

Über eine Jugendausschusssitzung ist ein Protokoll zu erstellen. Das Vorbereitungsteam ist vom Führen des Protokolls befreit. Die genehmigten Protokolle der öffentlichen Sitzungen können auf Wunsch allen lnteressierten in den Pfarrämtern zugänglich gemacht werden

 

4.             Tagesordnung & Beschlussfähigkeit

Es ist nicht möglich, die vorgeschlagene Tagesordnung zu verändern. Dies ist nur möglich, wenn alle stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind und muss per Abstimmung genehmigt werden. Der erste Tagesordnungspunkt ist grundsätzlich das Protokoll der vorherigen Sitzung.

Der JA ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte aller stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. Der JA fasst seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit.

Es wird offen seine Stimme abgegeben. Auf Verlangen eines stimmberechtigten Mitgliedes wird jedoch geheim abgestimmt.

Werden bei Beratungen oder Beschlüssen persönliche Angelegenheiten von JA-Mitgliedern berührt, so nehmen diese für die Zeit der Beratungen oder Beschlüsse nicht an der Sitzung teil.

Die Möglichkeit eines Umlaufbeschlusses besteht.

Jede JA-Sitzung endet mit einem Segensspruch, welcher von dem Vorbereitungsteam ausgewählt wurde, oder dem Vaterunser.

 

5.             Sitzungskultur

In den Sitzungen ist eine Sitzungskultur einzuhalten. Dies umfasst einen höflichen und respektvollen Umgang untereinander.

Elektronische Geräte dürfen nur auf Antrag genutzt werden.

 

6.             Ausscheiden aus dem Jugendausschuss

Falls ein Mitglied aus dem JA ausscheidet, regelt Näheres die Wahlordnung oder Satzung.

 

7.             Bestätigung der Geschäftsordnung

Diese Geschäftsordnung in der vorliegenden Form, wurde vom Jugendausschuss der evangelischen Jugend Nürnberg Thomas- und Stephanuskirche am 08.05.2013 beschlossen.